Fahrgelderhebung im BürgerBus ab 1. Januar 2021
Dennoch: Moderate Fahrpreise und viele Befreiungen ...
Die Benutzung des BürgerBusses wird hauptsächlich aus steuerlichen Gründen ab 1. Januar 2021 kostenpflichtig werden. Die „Energie- und Verkehrsbetriebe der Stadt Eppingen“ (EVE) als Träger des BürgerBus-Projekts müssen gegenüber dem Finanzamt eine „Gewinnerzielungsabsicht“ nachweisen, um damit zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein. Und wenn man an die Anschaffung des neuen Fahrzeugs denkt, dann geht es hier um echt viel Geld …
In dem neuen Bus, dessen Bestellung vor wenigen Tagen vom Gemeinderat nahezu einstimmig beschlossen wurde und der im Frühjahr 2021 geliefert werden soll, wird zur Fahrgelderhebung ein elektronisches Abrechnungssystem zur Verfügung stehen. Leider ist dies bei dem derzeit eingesetzten gebrauchten Kleinbus nicht der Fall. Für die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer bedeutet die Erhebung des Fahrgelds einen vertretbaren Mehraufwand: So werden sie die Fahrgäste beim Einsteigen auffordern, den anfallenden Betrag – nach Möglichkeit passend - in das bordeigene Sparschwein einzuwerfen. Das Geldwechseln ist Corona-bedingt ausgeschlossen.
Außerdem müssen die Fahrer eine differenzierte Strichliste führen. Sie umfasst die Kategorien „Erwachsene“, „Jugendliche“ und „Freie Fahrt“, die bei der Gestaltung des Fahrpreises in Absprache mit der Stadt festgelegt wurden.
Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre zahlen demnach ab Januar 0,50 €, Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene 1,00 € pro Fahrt.
Kostenlos befördert werden Kinder unter 6 Jahren und Senioren über 80, Fahrgäste mit Verbundtickets von HNV, VRN oder KVV sowie Fahrgäste mit Handicap (Schwerbehindertenausweis „G“). Die Fahrpreise sind in dieser Form vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt.
Natürlich steht es allen Fahrgästen frei, das Sparschwein auch weiterhin mit einem Trinkgeld zugunsten der Vereinskasse zu füttern.
Noch ein sehr wichtiger Hinweis: Fahrtunterbrechungen sind leider nicht zulässig, mit dem Aussteigen endet die jeweilige Fahrt.
Während das Fahrgeld erst ab dem Beginn des kommenden Jahres erhoben wird, erfassen die Fahrerinnen und Fahrer ab sofort die Fahrgäste auf der „differenzierten Strichliste“. Zum einen, um damit einen Überblick über die Höhe der künftig zu erwartenden Fahrgeldeinnahmen zu erhalten, zum andern um den Blick für das Alter der Fahrgäste zu trainieren.